Ciao Nebenkosten­privileg

Abschaffung zum 01.07.2024

Das sogenannte Nebenkostenprivileg hat es Vermieter*innen bisher ermöglicht, die Kosten für einen TV-Kabelanschluss über die Nebenkosten abzurechnen. Diese Regelung wird zum 01.07.2024 aufgehoben. Was das für dich bedeutet, haben wir hier zusammengetragen.

Alles Wissenswerte auf einen Blick

Das Kabelfernsehen wird nicht abgeschaltet

Trotz anders lautender Gerüchte: Das Kabelfernsehen bleibt auch über den 01.07.2024 hinaus erhalten. Vermieter*innen dürfen es ihren Mieter*innen aber nicht mehr über die Nebenkosten in Rechnung stellen. Deshalb müssen betroffene Mieter*innen selbst einen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen, um weiterhin Kabelfernsehen zu empfangen zu können.

Falls du betroffen bist, hast du dazu wahrscheinlich schon Post von deiner Hausverwaltung bekommen. Wenn hingegen in deinen Nebenkosten bisher kein Kabelfernsehen enthalten war, ändert sich für dich nichts. Und falls du unsicher bist: Schau am besten in deiner Nebenkostenabrechnung oder in deinem Mietvertrag nach, ob darin Kosten für einen Kabelanschluss enthalten sind.

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs sorgt für mehr Fairness

Warum das Nebenkostenprivileg abgeschafft wird? In erster Linie, um dich vor ungewollten Kosten zu schützen. Ab dem 01.07.2024 kannst du selbst entscheiden, ob du überhaupt Kabelfernsehen empfangen willst – und wenn ja, von welchem Anbieter und zu welchen Konditionen.

Was bedeutet das für mich als congstar Kund*in?

Für congstar Kund*innen ändert sich nichts, denn wir bieten keine TV-Anschlüsse an. Falls du aber sowieso eher Typ Streaming bist, schau dir doch mal unsere Internet-Tarife für Zuhause an.