Jetzt extra GB sichern, z.B. mit
- Prepaid Allnet M: 5 GB (statt 4 GB) mit max. 25 Mbit/s (LTE)
- Prepaid Allnet L: 8 GB (statt 6 GB) mit max. 25 Mbit/s (LTE)
- Prepaid Halbjahres-Paket: jeden Monat 5 GB (statt 4 GB) mit max. 25 Mbit/s (LTE)
ab 10 00 €/4 Wochen 928 Prepaid Allnet M Aktion: congstar Prepaid Kunden, die den Tarif Allnet M online erwerben und ihre SIM-Karte innerhalb des Aktionszeitraumes 01.01. bis 30.04.2023 aktivieren, erhalten dauerhaft zusätzlich jeweils 1 GB Aktions-Datenvolumen zu den regulären 4 GB Daten-Inklusivvolumen. Das Extra-Datenvolumen von 1 GB ist im jeweiligen Abrechnungszeitraum für 28 Tage nutzbar; nicht verbrauchtes Datenvolumen verfällt anschließend. Voraussetzung ist, dass der Tarif congstar Prepaid Allnet M aktiv ist und das monatliche Entgelt abgebucht ist. Das Aktions-Datenvolumen ist mit der Geschwindigkeit des gebuchten Tarifs nutzbar. Nach Verbrauch des Aktions-Datenvolumens oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird automatisch das Datenvolumen des gebuchten Tarifs genutzt.
Preis: 10 €/4 Wochen zzgl. einmaligem Kartenpreis. Auf der SIM-Karte ist bei ausreichendem Guthaben das Paket congstar Prepaid Allnet M voreingestellt. Das Paket enthält eine Telefonie- und SMS-Flat in alle dt. Netze. Falls und solange der Paketpreis i.H.v. 10 €/4 Wochen nicht abgebucht werden kann: 9 Cent/Min (60/60-Takt) und 9 Cent/SMS in alle dt. Netze. Im EU-Ausland ist die Inklusivleistung ohne Zusatzkosten nutzbar, es gilt der 30/1-Takt. Preise für Sonder- und Servicerufnummern abweichend. Surfen gilt für die paketvermittelte Datennutzung innerhalb Deutschlands und im EU-Ausland. Ab einem Datenvolumen von 4 GB wird die Bandbreite im jeweiligen 4-Wochen-Abrechnungszeitraum von geschätzten max. 25 Mbit/s (Download) und max. 10 Mbit/s (Upload) auf max. 64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt. Voraussetzung für die Buchung ist ein entsprechendes Guthaben auf der SIM-Karte. Die Nutzung der LTE Bandbreite erfordert ein geeignetes Mobilfunkendgerät nach dem 4G-Standard. Die Aktivierung setzt eine Identitätsprüfung anhand eines nach § 111 des Telekommunikationsgesetzes vorgeschriebenen amtlichen Ausweisdokuments voraus.
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