Neufassung des TKG

Telekommunikationsgesetz: Änderungen zum 1.12.2021

Zum 1.12. tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft.
Das Wichtigste in Kürze: Für Kunden mit Laufzeitverträgen endet die automatische Vertragsverlängerung, somit kann nach der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Außerdem entfällt das Portierungsentgelt bei Mitnahme der Rufnummer.

Mehr Infos:

Wegfall der automatischen Vertragsverlängerung

Wegfall Portierungsentgelt

Vertragliche Pflichtinformation


Wir setzen den „Wegfall der automatischen Vertragsverlängerung“ wie gesetzlich vorgesehen, und bereits ein paar Tage vor dem Stichtag zum 23.11.2021 für unsere Neu- und Bestandskunden um.

Das bedeutet: Die automatische Vertragsverlängerung bei 24-monatigen Verträgen nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit, um bisher 12 Monate, entfällt.

Hast du dich nach Ablauf der Mindestlaufzeit noch nicht entschieden, wie es weitergehen soll, kann der Vertrag zwar nach wie vor automatisch verlängert werden, du hast aber jederzeit die Möglichkeit deinen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

Du musst aber nicht kündigen, um den für dich besten Tarif bei uns zu bekommen. Dafür bieten wir dir die folgenden Optionen:
 

Tarifwechsel:

Falls dein bisheriger Tarif nicht mehr zu deinem Nutzungsverhalten passt, kannst du hier in einen anderen Tarif wechseln, ohne dass sich deine Vertragslaufzeit verlängert.

Zum Tarifwechsel
 

Vertragsverlängerung:

Bei einer Vertragsverlängerung kannst du einen zusätzlichen Rabatt auf den von dir gewählten Tarif oder auf Wunsch ein günstiges Smartphone erhalten. Im Zuge einer Vertragsverlängerung kannst du auch in einen anderen Tarif wechseln.

Zur Vertragsverlängerung

 

Eine Übersicht deiner individuellen Laufzeit und Fristen findest du hier.


Tarife ohne Mindestvertragslaufzeit – unsere Flex Tarife:

Schon seit vielen Jahren bieten wir neben unseren Vertragstarifen mit einer Laufzeit von 24 Monaten auch eine Flex-Variante ohne Laufzeit an.


Die Portierungsentgelte bei Rufnummernmitnahme werden ab dem 01.12.21 auf 0 EUR gesetzt.
Möchtest du also zu uns wechseln und deine alte Rufnummer mitnehmen, geht das nun kostenlos.

Zur Rufnummernmitnahme


Beste Transparenz für dich als Verbraucher: Bevor du dein gewähltes Produkt bestellst, erhältst du die vertragliche Pflichtinformation bestehend aus dem Übersichtsblatt Vertragszusammenfassung und weiteren Einzelheiten zu deinem gewählten Produkt. So hast du vor dem Vertragsabschluss den Überblick der Leistungen und Kosten deines gewählten Tarifs.