Zurück auf 19% Mehrwertsteuer

19 % MwSt.

 

Mit dem Jahr 2020 endet auch die Senkung der Mehrwertsteuer

Bei congstar wurde die Ersparnis 1:1 an unsere Kunden weitergegeben und alle Preise automatisch gesenkt. Nach dem Ablauf der Senkung enthalten dann auch unsere Preise wieder regulär 19% Mehrwertsteuer.

Rückumstellung der Mehrwertsteuer 

Der Leistungszeitraum zählt als Berechnungsgrundlage

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mehrwertsteuer

 

19 % MwSt.

Am 31.12.2020 endet die befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Die Maßnahme wurde im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung umgesetzt für Leistungen, die im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 erbracht werden. Bei congstar wurde die Senkung der Steuer an unsere Kunden weitergegeben und alle Preise automatisch gesenkt.

Aufgrund der Rückumstellung von 16% auf 19% enthalten auch unsere Preise für Leistungen ab dem 01.01.2021 wieder regulär 19% Mehrwertsteuer. Die Steuer wird dabei vollständig an den Staat abgeführt.


Für Einmalkäufe und Leistungen, die auf einen Kalendermonat abgerechnet werden (wie z.B. ein monatlicher Grundpreis bei deinem Vertrag), ist die Berechnung des Steuersatzes einfach nachvollziehbar.

Bei Leistungen, die im Jahr 2020 beginnen und im Jahr 2021 enden (wie z.B. gebuchte Optionen) gilt: Für die Berechnung des Mehrwertsteuersatzes ist der letzte Tag des gebuchten Leistungszeitraums ausschlaggebend.

Läuft z.B. eine Prepaid-Option über 4 Wochen (Start im Dezember 2020 und Ende im Januar 2021), ist bei der Buchung dieser Option bereits wieder der Mehrwertsteuersatz von 19% enthalten.

Die Rückumstellung erfolgt automatisch über die congstar Systeme. Als Kunde musst du nichts tun.


Ja! Das gilt für alle Mobilfunkprodukte, das Festnetzangebot sowie alle technischen Geräte und wird sowohl für Neuabschlüsse als auch bei bestehende Verträgen angepasst. So profitieren auch Kunden, die vor dem 01.07.2020 bereits Tarife bei congstar gebucht haben. Laufende monatliche Raten für Endgeräte, die vor dem 01.07.2020 gekauft wurden, bleiben jedoch unverändert.

Nichts. congstar berechnet automatisch ab 01.07.2020 die Preise mit der niedrigen Mehrwertsteuer. Dies ist zu sehen ab der Rechnung im August (die Leistung wird immer im Folgemonat in Rechnung gestellt). Auf der Rechnung, die im Juli ausgestellt wird, werden die Leistungen aus Juni noch mit dem MwSt.-Satz von 19% berechnet.

congstar berechnet die angefallenen Leistungen im Folgemonat. Auf den Rechnungen, die im Januar ausgestellt werden, sind daher die Leistungen aus Dezember noch mit dem MwSt.-Satz von 16% berechnet. Die Leistungen mit 19% Steuersatz aus Januar 2021 erscheinen auf der Rechnung, die im Februar versendet wird.

Nein, die Vertragslaufzeit bleibt von der Senkung und der Rückumstellung der Mehrwertsteuer unberührt.

Sichtbar wird die reduzierte Steuer ab Beträgen von 40 Cent aufwärts. Darunter wird zwar der Netto-Preis gesenkt, aber die Veränderung liegt unter einem Cent und ist daher nicht zu erkennen. Daher sieht man z.B. bei einem Preis von 9 Cent für eine SMS keine Veränderung zur Berechnung mit 19% oder 16% Steuer.

Im Auflade-Guthaben ist noch keine Steuer enthalten. Daher bleiben die Beträge zum Aufladen identisch. Der Steuersatz ist dann in den Prepaid-Leistungen enthalten, die du mit dem Guthaben bezahlst.

Zum 01.01.2021 wird die Mehrwertsteuer wieder zurück auf 19% angesetzt. Zusammen mit der Erhöhung wird dann auch wieder ein höherer Rechnungsbetrag ausgewiesen. Dieser ist im Folgemonat auf der Rechnung sichtbar.

Hier gilt der Mehrwertsteuer-Satz am Ende des jeweiligen Leistungszeitraums.

Beispiel: Läuft eine Prepaid-Option über 4 Wochen (Start im Dezember 2020 und Ende im Januar 2021), ist bei der Buchung dieser Option bereits wieder der Mehrwertsteuersatz von 19% enthalten.

Umgekehrt konnte bei der MwSt.-Senkung im Sommer bereits bei einer Buchung im Juni von der 16%-Besteuerung profitiert werden, wenn das Ende des Leistungszeitraums nach dem 01.07.2020 lag.